Unterweisung

Auf dieser Seite finden Sie Möglichkeiten, eine Unterweisung zu beauftragen und zu dokumentieren.

Beauftragung

Beauftragen Sie mich oder einen Dritten mit der Durchführung einer Unterweisung in Ihrem Namen

Die Durchführung einer Unterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht des Unternehmers bzw. des Verantwortlichen. Damit diese Pflicht ordnungsgemäß erfüllt wird, muss klar geregelt sein, wer die Unterweisung tatsächlich vornimmt. Wenn eine externe oder beauftragte Person die Unterweisung übernimmt, handelt sie nicht aus eigener Verantwortung, sondern im Auftrag des Verantwortlichen.

Dies ist notwendig, um:

  • Rechtssicherheit zu gewährleisten: Nur durch eine formelle Beauftragung wird sichergestellt, dass die Unterweisung als Erfüllung der Unternehmerpflicht gilt und die Verantwortung beim Unternehmer verbleibt.
  • Verbindlichkeit und Nachweisbarkeit: Eine schriftliche Beauftragung dokumentiert, dass die Unterweisung im Namen des Verantwortlichen erfolgt und nicht eigenmächtig durchgeführt wird.
  • Abgrenzung der Pflichten: Die beauftragte Person übernimmt lediglich die Durchführung, nicht die Gesamtverantwortung für Arbeitssicherheit oder Brandschutz. Dies verhindert eine ungewollte Haftungsübertragung.
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschriften muss der Unternehmer sicherstellen, dass Unterweisungen fachgerecht erfolgen. Die Beauftragung ist der formale Schritt, um dies umzusetzen.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Laden Sie die Beauftragung herunter
  2. Tragen Sie Ihre Informationen und die der beauftragten Person ein
  3. Listen Sie alle Betriebsanweisungen auf, die für Sie unterwiesen werden sollen
  4. Drucken und unterzeichnen Sie die Beauftragung
  5. Senden Sie mir das unterzeichnete Dokument per E-Mail

Dokumentation

Dokumentieren Sie Ihre durchgeführten Unterweisungen rechtssicher

Alle Unterweisungen müssen dokumentiert werden. Nutzen Sie dazu dieses Dokument, um Angaben zur unterweisenden Person, den unterwiesenen Betriebsanweisungen sowie der Unterschrift der Teilnehmer festzuhalten.

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